Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Sorgerecht

Auch nach der Trennung oder Scheidung bleibt es bei der gemeinsamen Sorge für die gemeinsamen Kindern. Kann man sich allerdings zum Beispiel auf den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht einigen, muss man zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht (gerichtlich) regeln lassen.

Bitte beachten Sie, dass nach wie vor beide Eltern über die Belange der Kinder gemeinsam entscheiden müssen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, als Eltern weiter zu funktionieren und Ihre Kinder nicht noch mehr zu traumatisieren.

Zum Seitenanfang